Arbeitgeber sind verpflichtet, gewerblich genutzte Fahrzeuge regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen. Wir führen die DGUV-Prüfung nach Vorschrift 70 durch – inklusive Prüfbericht und bei Bedarf sofortiger Mängelbeseitigung.
Karosserie, Aufbau, Verglasung, Spiegel, Kennzeichen, Warndreieck, Verbandskasten, Ladungssicherungsmittel.
Bremsen (Betriebs- und Feststellbremse), Lenkung, Beleuchtung, Signaleinrichtungen, Scheibenwischer, Hupe.
Bereifung, Stoßdämpfer, Achsaufhängung, Spurstangen, Traggelenke – alle sicherheitsrelevanten Fahrwerkskomponenten.
Batterie, Anlasser, Lichtmaschine, Verkabelung, Sicherungen – besonders wichtig bei Fahrzeugen mit Zusatzausrüstung.
Kupplung, Steckdose, Abreißseil, Unterfahrschutz – falls vorhanden.
Lückenloser Prüfbericht mit Prüfplakette. Bei Mängeln: Sofortige Instandsetzung in unserer Werkstatt möglich.
Weiterführend: Wann die DGUV-Vorschrift-70-Prüfung Pflicht ist
Wir koordinieren die Prüftermine für alle Ihre Fahrzeuge – auch mit Hol- & Bringservice.
Beim Fahrer- oder Mitarbeiterwechsel entscheidet die Zustandsdokumentation über Klarheit und Werterhalt. So gelingt eine prüffähige Fahrzeugübergabe.
Rückrufe und Steuergeräte-Updates betreffen heute jeden Fuhrpark. So koordinieren Sie sie mit Herstellerdiagnose – ohne Ausfallzeiten und Fristverlust.
Längere Standzeiten setzen Gewerbefahrzeugen zu. So schützen Sie Batterie, Bremsen und Kraftstoffsystem – und sichern eine zuverlässige Wiederinbetriebnahme.